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» Köln: Versammlungsauflagen waren rechtswidrig
Di Dez 29, 2009 8:11 pm von AFA

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Generalstreik in Deutschland?
Ja, wir können es schaffen
75%
 75% [ 3 ]
Vielleicht, es wird schwer die Deutschen zu überzeugen
25%
 25% [ 1 ]
Nein, denn es macht sowieso keiner mit
0%
 0% [ 0 ]
Nein, das wird ausser Unruhen nichts bringen
0%
 0% [ 0 ]
Stimmen insgesamt : 4
Köln: Versammlungsauflagen waren rechtswidrig
Di Dez 29, 2009 8:11 pm von AFA


Am 8.Mai 2008 verhinderte die Polizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises – durch obskure Auflagen - eine antifaschistische Demonstration in Pulheim bei Köln. Während Neonazis ihre menschenverachtende Propaganda ungehindert verbreiten konnten, schikanierten die Ordnungsbehörden die angreisten Antifaschist_innen wo sie nur konnten. Hiergegen reichte der Anmelder der Demonstration vor dem Kölner Verwaltungsgericht Klage ein und bekam in allen Punkten Recht. Die Polizei darf nicht verlangen, dass die Namen und Adressen von Ordner_innen und Redner_innen angegeben werden müssen und dass die Ordner_innen in Anwesenheit der Polizei vom Versammlungsleiter einzuweisen seien.
In den Abendstunden des 8.Mai´s 2008 versammelten sich auf dem Pulheimer Marktplatz etwa 40 Neonazis um eine Kundgebung unter dem Motto „Gegen antideutsche Hetze und Gewalt! Für nationalen Sozialismus - JETZT!“ abzuhalten. Die antifaschistische Kampagne „Faschismus ist nicht Trendy“ hatte aus diesem Grund zu einer Gegendemonstration aufgerufen. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises erließ als zuständige Polizeibehörde gegen die antifaschistische Demo u.a. folgende Auflagen:

“Es ist je 25 Teilnehmer ein Ordner einzusetzen. Die Namen und Adressen der Ordner sind mir spätestens am Veranstaltungstag bis 17.45 Uhr schriftlich zu benennen. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie der Polizei am Versammlungsort die Ordner vorzustellen und diese in Anwesenheit der Polizei in ihre Aufgaben einzuweisen. (…)”

“Von den während der Versammlung auftretenden Rednern bitte ich mir auch deren Namen und Adressen spätestens am Versammlungstag bis 17.45 Uhr schriftlich oder mündlich mitzuteilen.”

Gegen diese Auflagen versuchte der Versammlungsleiter mit Hilfe des Kölner EA´s noch vor der Demo im Eilverfahren vorzugehen. Das Verwaltungsgericht Köln weigerte sich jedoch per Beschluss, die Auflagen vor der Demo aufzuheben. Da sich zu Recht niemand fand, der/die seine/ihre Daten an die Polizei abgeben wollte, konnte den Auflagen nicht nachgekommen werden. Um sich nicht strafbar zu machen, war der Versammlungsleiter gezwungen, die Versammlung direkt nach Beginn wieder zu beenden. Die Folge war, dass die Polizei mit einer Versammlung konfrontiert war, die spontan die Demo in die eigene Hand nahm. Dadurch konnte die Versammlung ohne die genannten Personenkontrollen stattfinden. Im Juni 2008 erhob der Anmelder dann Klage beim Verwaltungsgericht und beantragte “festzustellen, dass die Auflagen rechtswidrig sind.”

Bei der Verhandlung am 10.12.2009 vor dem Verwaltungsgericht Köln führte der vorsitzende Richter aus, dass es durch keine Vorschrift gerechtfertigt sei, die durch die angegriffenen Auflagen vorgenommenen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit ohne konkreten Anlass vorzunehmen. Der Prozess endete damit, dass der Vertreter des Landrats erklären musste, dass die Auflagen rechtswidrig waren und diese in Zukunft nicht mehr auferlegt werden.

Quelle: koeln.antifa.net

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